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   BSG, 11.06.1980 - 12 RK 15/79   

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BSG, 11.06.1980 - 12 RK 15/79 (https://dejure.org/1980,18224)
BSG, Entscheidung vom 11.06.1980 - 12 RK 15/79 (https://dejure.org/1980,18224)
BSG, Entscheidung vom 11. Juni 1980 - 12 RK 15/79 (https://dejure.org/1980,18224)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 23.11.1979 - 12 RK 29/78

    Nachentrichtungsrecht - Versicherungsberechtigung - Voraussetzung des

    Auszug aus BSG, 11.06.1980 - 12 RK 15/79
    DAngVers 1977, 297; zu Beamten auf Probe: BSG-Urteil vom 25. November 1979 - 12 RK 29/78 -).

    Der Senat hat ferner entschieden, daß die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Nachentrichtung von Beiträgen im Zeitpunkt der Antragstellung oder jedenfalls bis zum Ablauf der Antragsfrist am 51. Dezember 1975 vorgelegen haben müssen, um ein Recht auf Nachentrichtung zu begründen (Urteil vom 25. November 1979 - 12 RK 29/78 - Urteil vom 22. Februar 1980.

  • BSG, 23.02.1977 - 11 RA 88/75
    Auszug aus BSG, 11.06.1980 - 12 RK 15/79
    Mit der - vom LSG zugelassenen - Revision hat der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 25. Februar 1977 - 12/11 RA 88/75 - die Auffassung vertreten, daß im Rahmen des Art. 2 5 49a Abs. 2 AnVNGjeder zur Nachentrichtung von Beiträgen berechtigt sei, der in der Zeit vom Inkrafttreten der Bestimmung (19. Oktober 1972) bis zum Ablauf der Antragsfrist am 51. Dezember 1975 zu irgendeinem Zeitpunkt gemäß 5 10 AVG zur freiwilligen Versicherung berechtigt gewesen sei.

    Der Senat hat bereits entschieden, daß 5 10 Abs. 1a AVG für alle Beamtengruppen gilt (Beamte auf Lebenszeit, auf Probe und auf Widerruf) und daß- auch hinsichtlich des Nachentrichtungsrechts gemäß Art. 2 5 49a Abs. 2 AnVNGfür Beamte auf Probe und für Beamte auf Widerruf keine Besonderheiten gelten (zu Beamten auf Widerruf; BSG-Urteil vom 25. Februar 1977 - 12/11 RA 88/75 -.

  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

    Auszug aus BSG, 11.06.1980 - 12 RK 15/79
    Dabei kann "Willkür" objektiv auch dann vorliegen, wenn der Gesetzgeber das von ihm selbst gesetzte System durchbricht, ohne daß die dafür angeführten Gründe in ihrem Gewicht der Intensität der Abweichung entsprechen (BVerfGE 45, 554, 540; 45, 545, 5483 48, 565, 572; 20, 574, 577; 25, 256, 254 f; zum Ganzen ausführlich Degenhart, Systemgerechtigkeit und Selbstbindung des Gesetzgebers als Verfassungspostulat, S 20 ff, 8 99).
  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 19/78

    Verspätet eingelegter Widerspruch - Versäumung der Widerspruchsfrist -

    Auszug aus BSG, 11.06.1980 - 12 RK 15/79
    Auch im Beitragsrecht ist, wie der Senat schon entschieden hat (Urteil vom 12. Oktober 1979 - 12 RK 19/78 -), die Rückwirkung nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 25/79
    Auszug aus BSG, 11.06.1980 - 12 RK 15/79
    - 12 RK 25/79 -).
  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 46/80
    - 12 RK 35/79 und 12 RK 18/79 -" vom 11" Juni 1980 - 12 RK 15/79 und vom 23° September 1980 - 12 RK 26/80 -).

    - 12 RK 15/79 - zu Beamten auf Probe: BSG-Urteil vom 23. November 1979 - 12 RK 29/78 -).

  • BSG, 23.09.1980 - 12 RK 26/80
    -, vom 22° Februar 1980 - 12 RK 25/79 - und vom 11° Juni 1980 - 12 RK 15/79 -)" Der Senat sieht keine Veranlassung, für den vorliegenden Fall von dieser Rechtsprechung abzuweichen° Die Vorschrift des Art. 2 5 49a Abs. 2 AnVNG ist verfassungskonfornu Mit der Regelung, die Beamten im Hinblick auf ihre anderweitige Sicherung sowohl von der freiwilligen Versicherung als auch grundsätzlich von der Nachentrichtung von Beiträgen auszuschließen, hat der Gesetzgeber nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoßen (BVerfG Beschluß vom 27° September 1978 - 1 BVL.
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